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Rumänien | neue buchhalterische Vorschriften für juristische Personen ohne Gewinnstreben
Mit Anordnung Nr. 1969/2007, welche am in Kraft getreten ist, sind neue buchhalterische Vorschriften für juristische Personen ohne Gewinnstreben (persoane juridice fara scop patrimonial) genehmigt worden. Geregelt wird u. a., dass z. B. für Vereine und Stiftungen oder andere juristischen Personen, die auf der Basis von Spezialgesetzen zum Zwecke ihrer Tätigkeit ohne Gewinnstreben gegründet wurden und für welche eine gesetzliche Pflicht zur doppelten Buchführung und Aufstellung von Jahresabschlüssen besteht, die in einem Annex der neuen Anordnung enthaltenen Regelungen verpflichtend sind. Mit In-Kraft-Treten der Anordnung sind einige bis dahin geltende Vorschriften auf diesem Gebiet wie die Anordnung Nr. 1829/2003 abgeschafft worden.
(Stalfort Rechtsanwälte, Bukarest)