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Sozialversicherungsrecht | Berufsständische Hinterbliebenenversorgung gleichgeschlechtlicher Partner
Die Versorgung in einem berufsständischen Versorgungswerk fällt unter die Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) und ist keine Leistung aus einem staatlichen oder diesem gleichgestellten System der sozialen Sicherheit (, Maruko). Daher, so der Gerichtshof, stelle die Versagung einer solchen Versorgung mangels Eheschließung jedenfalls im Grundsatz eine mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung dar, wenn eine offiziell sanktionierte Verbindung mit im Wesentlichen ehegleichen Auswirkungen zwischen Personen gleichen Geschlechts zustande gekommen ist. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die Rechtsstellung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichartig ist. Der...