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Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Existenzgründerrücklage
(1) Eine zu Unrecht gebildete Existenzgründerrücklage ist gem. rkr. NWB RAAAC-48900 (EFG 2007 S. 1144) auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im ersten noch offenen Jahr, und nicht erst nach fünf Jahren, gewinnerhöhend aufzulösen. (2) Ein Stpfl. ist auch dann kein Existenzgründer, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hat (Bezug: § 7g Abs. 7 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger bildete in seiner Einnahmen-Überschussrechnung für 1998 zu Unrecht eine Ansparrücklage für Existenzgründer. Daher galt kein fünfjähriger Investitionszeitraum gem. § 7g Abs. 7 Nr. 1 EStG, sondern die Ansparrücklage konnte allenfalls als „normale” Ansparrücklage mit einem zweijährigen Investitionsze...