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Auflösung der Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns
(1) Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG erhöht gem. NWB BAAAC-39816 (BFH/NV 2007 S. 883) grundsätzlich den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- oder Betriebsaufgabegewinn (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Der Stpfl. kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt des Einreichens des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits den Entschluss gefasst hatte, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben (Bezug: § 7g Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 EStG).