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Einkommensteuer | Rechtsnatur der Anlage EU/EWR bei sog. Nullbescheinigung
▶ Urteil: (1) Die Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde über die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte (Anlage EU/EWR) ist auch dann materiell-rechtliche Voraussetzung für die Veranlagung als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn der Steuerpflichtige im Ausland keine Einkünfte erzielt hat. (2) Erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung über die Höhe der ausländischen Einkünfte, liegt ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor (EFG 2007, S. 1442).
▶ Hinweis: Der Kl. wohnte im Streitjahr 1998 im Ausland und erzielte im Inland steuerpflichtige Einkünfte. Er beantragte, für das Streitjahr als unbeschränkt steuerpflichtig veranlagt zu werden und gab an, im Ausland keine Einkünfte erzielt zu haben. Er legte aber zunächst keine Bescheinigung der zuständigen ausl...