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Doppelbesteuerung | Lohnzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Kassenstaatsprinzip
▶ Urteil: (1) Dem Kassenstaatsprinzip nach Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich unterliegen nur Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen und für Zwecke ihrer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit aufwendet. (2) Eine Dienstleistung für die öffentlich-rechtliche Verwaltung liegt vor, wenn die jeweilige Verwaltungstätigkeit öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegt, d. h. insbesondere an die Grundrechte sowie an Gesetz und Recht gebunden ist. Die VBL übt keine öffentliche Verwaltung i. S. des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich aus, weil Grund, Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit tarif- und satzungsrechtlich bestimmt werden und hierfür keine spezifisch öffentlich-rechtlichen Bindungen bestehen (EFG 2007, S. 1401).
▶ Hinweis: Die Klin. war Angestellte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsr...