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Doppelbesteuerung | subject-to-tax-clause im DBA-Großbritannien 1964/1970
▶ Urteil: Erzielt eine GmbH, deren Sitz und Geschäftsleitung sich in Deutschland befinden, aus dem Verkauf von in Großbritannien belegenem Grundbesitz einen Veräußerungsgewinn, kann dieser in Deutschland besteuert werden, wenn in Großbritannien keine abstrakte Steuerpflicht besteht (EFG 2007, S. 1404).
▶ Hinweis: Die Klin., eine deutsche GmbH, erwarb 1984 eine in Großbritannien belegene, verpachtete Farm. 1996 veräußerte die Klin. die Farm mit Gewinn. Die britische FinVerw ging aufgrund einer Fehlinformation davon aus, dass die Klin. im Juni 1987 aufgelöst wurde. Das FA unterwarf den Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung. Das FG bestätigte die Anwendung der subject-to-tax-Klausel in Art. XVIII DBA-Großbritannien. Danach werden die in Art. VIII Abs. 1 genannten Gewinne (Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermög...