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Bundesrat billigt neues Versicherungsvertragsrecht
Der Bundesrat hat der Reform des Versicherungsvertragsrechts am zugestimmt. Die Änderungen sollen die Rechte der Verbraucher stärken. Das Gesetz sieht u. a. einen besseren Schutz und eine bessere Beratung der Versicherungsnehmer sowie deren angemessene Beteiligung an Überschüssen und stillen Reserven bei Lebensversicherungen vor. Die Neuregelungen berücksichtigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen ( NWB OAAAB-86177), 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96 sowie des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von Mindestrückkaufwerten ( NWB MAAAB-80356). Das Gesetz soll am in Kraft treten. Es gilt zunächst für alle nach diesem Datum geschlossenen Verträge. Auf laufende Verträge (sog. Altverträge, die bis zum abgeschlossen werden) findet das neue Recht erst ein Jahr später Anwendung. Die Neuregelung der Berechnung der Rückkaufswerte gilt nur für Neuverträge, S. 3582 die nach dem geschlossen werden. Zum weiteren Inhalt des Gesetzesentwurfs vgl. .