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NWB Nr. 44 vom Seite 3700

Mehr Verbraucherschutz durch neues Versicherungsvertragsrecht?

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Der Verbraucherschutz soll durch das neue Gesetz erheblich verbessert werden. So müssen die Versicherten künftig gleichzeitig vor dem Vertragsschluss über alle wesentlichen Vertragsmerkmale informiert werden. Andererseits wird die Verletzung von Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten durch den Versicherungsnehmer weniger gravierende Folgen haben als bisher. Zahlreiche Änderungen betreffen die Lebensversicherung. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung soll unter Berücksichtigung der Entscheidungen des und 1 BvR 957/96 im Gesetz als Regelfall verankert werden. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen sollen – als Reaktion auf die , IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 – klarere Regeln geschaffen werden. Das Gesetz soll am in Kraft treten; diese Frist hat das BVerfG für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge. Folgende Punkte werden neu geregelt:

1. Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer

Die Beratung m...

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