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Berufsrecht | Zulässigkeit der Abtretung einer Honorarforderung an anderen Rechtsanwalt ohne Zustimmung des Mandanten
Die Abtretung einer Anwaltsgebührenforderung an einen Rechtsanwalt ist ohne Zustimmung des Mandanten wirksam ( NWB EAAAC-41123). – Anmerkung: Gesetzlich ausgeschlossen (§ 49b Abs. 2 BRAO) ist aber die Abtretung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig festgestellt, ein erster Vollstreckungsversuch fruchtlos ausgefallen und der Anwalt hat die ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Mandanten eingeholt.