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Entfernungspauschale: Keine Aussetzung der Vollziehung
BMF regelt einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung
Nach den kontroversen Entscheidungen und Diskussionen der vergangenen Wochen hinsichtlich der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 war es nur eine Frage der Zeit, bis sich das BMF zu dem Thema äußern wird. Nicht überraschend hat das BMF nun mit Schreiben v. die Weisung erteilt, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen. Fragwürdig ist aber die Argumentation, die diese Rechtsauffassung stützt.
FG Niedersachsen gewährt Aussetzung der Vollziehung
Die Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 hat in den ersten Monaten zahlreiche Finanzgerichte beschäftigt. Das FG Niedersachsen und das FG Saarland haben mit ihren Beschlüssen v. und v. dafür gesorgt, dass sich das BVerfG mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung beschäftigen muss. Dort sind die Verfahren unter den Aktenzeichen 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07 anhängig.
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Ferner hat das das beteiligte Finanzamt verpflichtet, den Steuerpflichtigen den beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung...