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Gesellschaftsrecht | Fortbestehen eines satzungsmäßigen Sonderrechts zur Geschäftsführung nach Amtsniederlegung
Ob in der Niederlegung des Amts des Geschäftsführers einer GmbH zugleich ein Verzicht auf das einem Gesellschafter satzungsmäßig eingeräumte Sonderrecht zur Geschäftsführung liegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Das (fortbestehende) Sonderrecht zur Geschäftsführung erhält regelmäßig zugleich die für die Bestellung als Geschäftsführer erforderliche rechtsgeschäftliche Erklärung der Gesellschaft. Eines gesonderten Beschlusses der Gesellschaft über die Bestellung bedarf es in diesem Fall nicht ( I-3 Wx 77/06, GmbHR 2007 S. 90).