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Lohnsteuer | Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber
Mit Urteil v. - VI R 38/04 NWB UAAAC-17289 hatte der BFH entscheiden, dass die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte dann keinen Arbeitslohn darstellt, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen. Nach Auffassung des NWB LAAAC-38122) steht die Entscheidung im Widerspruch zur langjährigen Auslegung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Die Rechtsgrundsätze des Urteils sind deshalb nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.