Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellung über die Höhe desverrechenbaren Verlustes
Wird in der Anlage „ESt 1, 2, 3 B” zum einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid die Spalte zum Korrekturbetrag nach § 15a Abs. 1, 2 oder 3 EStG von der Finanzbehörde nicht ausgefüllt, so kann ohne zusätzliche Anhaltspunkte der Empfänger des Gewinnfeststellungsbescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht von einer zugleich getroffenen – negativen – einheitlichen und gesonderten Feststellung auch über die Höhe des verrechenbaren Verlustes dieses Feststellungszeitraums ausgehen (Bezug: § 118 Satz 1, § 124 Abs. 1 Satz 2, § 179 Abs. 3, § 182 Abs. 1 AO 1977; § 133, § 157 BGB; § 15a Abs. 1, 2, 4 und 5 EStG; § 56 Abs. 1 und 2 FGO).
Praxishinweise: Allein die in dem Vordruck geschaffene Möglichkeit, über die Beträge nach § 15a EStG zu entscheiden, führt nicht dazu, dass ein Leerlassen der entsprechenden Spalten zu einer negativen Feststellung führt. Es handelt sich...