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Umsatzsteuer | Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers als unternehmerische Tätigkeit
(1) Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer „Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung” (Anschluss an , BFH/NV 1992 S. 418, und vom – V R 26/93, BFH/NV 1996 S. 938). (2) Die unternehmerische Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde; die Rechtsprechung des EuGH zur „nur gelegentlichen” Ausführung von Umsätzen durch Nutzung privater Gegenstände kann hierzu nicht erweiternd angewendet werden (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG 1993/1999; Art. 4 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Für die Beurteilung als „Stpfl.” im umsatzsteuerlichen Sinne ist u. a. erforderlich, dass...