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Umsatzsteuer | Verwertung von Sachen
Der BFH hat mit Urteilen vom – V R 20/04 (Kurzinfo StuB 2006 S. 81) und vom – V R 9/03 (Kurzinfo StuB 2006 S. 443) zur Veräußerung eines zur Sicherung übereigneten Gegenstands durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Sicherungsnehmers, entschieden: Die Veräußerung eines zur Sicherung übereigneten Gegenstands an einen Dritten durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Sicherungsnehmers, führt dazu, dass die ursprüngliche Sicherungsübereignung zu einer Lieferung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer er-starkt. Zudem liegt nach § 3 Abs. 3 UStG zwischen dem Sicherungsnehmer (Kommittent) und dem Sicherungsgeber (Kommissionär) eine Lieferung vor, bei der der Sicherungsgeber (Verkäufer, Kommissionär) als Abnehmer gilt. De...