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Leistungsklage bei Geltendmachung der Rückerstattung von Kindergeld durch den Sozialleistungsträger
Die Klage, mit der die Familienkasse einen Anspruch gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von Kindergeld gem. § 112 SGB X geltend macht, ist als allgemeine Leistungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO zulässig (Bezug: § 218 AO 1977; § 74 Abs. 5 EStG 1996; § 112 SGB X).
Praxishinweise: Der Sozialleistungsträger hat beim Kindergeld gegen die Familienkasse einen Erstattungsanspruch. Bei diesem Erstattungsanspruch handelt es sich aber nicht um einen Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis, weshalb die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs durch einen Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO 1977) nicht erfolgen kann. Auch fehlt es an einem entsprechenden Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der Familienkarte und dem Sozialhilfeträger, weshalb sich schon deshalb der Erlass eines Verwaltungsakts verbietet.