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IFRS 2 B58

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Anteilsbasierte Vergütungen zwischen Konzernunternehmen (Änderungen 2009)

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich für die Mitarbeiter

B58

Da das Mutterunternehmen verpflichtet ist, den Ausgleich mit den Mitarbeitern vorzunehmen und die Vergütung der Mitarbeiter in bar erfolgt, hat das Mutterunternehmen (und der Konzern) seine Verpflichtung gemäß den Vorschriften für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich in Paragraph 43C zu bewerten.

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OAAAJ-49888

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