Rücknahme von Interpretationen
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Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich, veröffentlicht im Juni 2009, ersetzt IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 und IFRIC 11 IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Anteilen und Anteilen von Konzernunternehmen. Mit den darin enthaltenen Änderungen wurden die nachstehend genannten früheren Vorschriften aus IFRIC 8 und IFRIC 11 übernommen:
In Bezug auf die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen das Unternehmen nicht alle oder keine/s der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen speziell identifizieren kann, die Änderung des Paragraphen 2 und die Einfügung des Paragraphen 13A. Diese Vorschriften waren auf am oder nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
In Bezug auf die Bilanzierung von Transaktionen zwischen Konzernunternehmen die Einfügung der Paragraphen B46, B48, B49, B51-B53, B55, B59 und B61 in Anhang B. Diese Vorschriften waren auf am oder nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Diese Vorschriften wurden vorbehaltlich der Übergangsvorschriften von IFRS 2 gemäß IAS 8 rückwirkend angewandt.
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OAAAJ-49888