IAS 36 AG6

Anhang A: Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er enthält zusätzliche Leitlinien für die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Ermittlung des Nutzungswerts. Der in den Leitlinien verwendete Begriff „Vermögenswert“ bezieht sich ebenso auf eine Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bilden.

Traditioneller Ansatz und „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz zur Darstellung des Barwerts

Traditioneller Ansatz

AG6

Der traditionelle Ansatz kann jedoch bestimmte komplexe Bewertungsprobleme nicht angemessen behandeln, wie beispielsweise die Bewertung nichtfinanzieller Vermögenswerte, für die es keinen Markt oder keine Vergleichsbasis gibt. Eine angemessene Suche nach dem „dem Risiko entsprechenden Zinssatz“ erfordert eine Analyse von zumindest zweierlei — einem Vermögenswert, der auf dem Markt existiert und einen beobachteten Zinssatz hat und dem zu bewertenden Vermögenswert. Der entsprechende Abzinsungssatz für die zu bewertenden Zahlungsströme muss aus dem in diesem anderen Vermögenswert erkennbaren Zinssatz hergeleitet werden. Um diese Herleitung durchführen zu können, müssen die Merkmale der Zahlungsströme des anderen Vermögenswerts ähnlich derer des zu bewertenden Vermögenswerts sein. Daher muss für die Bewertung folgendermaßen vorgegangen werden:

(a)

Identifizierung des Satzes von Zahlungsströmen, die abgezinst werden,

(b)

Identifizierung eines anderen Vermögenswerts auf dem Markt, der ähnliche Zahlungsstrom-Merkmale zu haben scheint,

(c)

Vergleich der Zahlungsstrom-Sätze in beiden Fällen um sicherzustellen, dass sie ähnlich sind (zum Beispiel: Sind beide Sätze vertragliche Zahlungsströme, oder ist der eine ein vertraglicher und der andere ein geschätzter Zahlungsstrom?),

(d)

Beurteilung, ob es in dem einen Fall ein Element gibt, das es in dem anderen nicht gibt (zum Beispiel: Ist einer weniger liquide als der andere?), und

(e)

Beurteilung, ob beide Zahlungsstrom-Sätze sich bei sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen voraussichtlich ähnlich verhalten (d. h. variieren).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAD-01161