Anhang A: Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er enthält zusätzliche Leitlinien für die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Ermittlung des Nutzungswerts. Der in den Leitlinien verwendete Begriff „Vermögenswert“ bezieht sich ebenso auf eine Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bilden.
Traditioneller Ansatz und „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz zur Darstellung des Barwerts
Traditioneller Ansatz
AG5
Unter gewissen Umständen, wenn beispielsweise vergleichbare Vermögenswerte auf dem Markt beobachtet werden können, ist es relativ einfach, den traditionellen Ansatz anzuwenden. Für Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen stimmt dies mit der Art und Weise überein, in der die Marktteilnehmer die Vermögenswerte beschreiben, wie bei „einer 12-prozentigen Anleihe“.
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AAAAD-01161