Anhang A: Die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Bewertung des Nutzungswerts
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er enthält zusätzliche Leitlinien für die Anwendung von Barwert-Verfahren zur Ermittlung des Nutzungswerts. Der in den Leitlinien verwendete Begriff „Vermögenswert“ bezieht sich ebenso auf eine Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit bilden.
Traditioneller Ansatz und „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatz zur Darstellung des Barwerts
„Erwarteter Zahlungsstrom“-Ansatz
AG10
Die Verwendung von Wahrscheinlichkeiten ist ein wesentliches Element des „erwarteter Zahlungsstrom “-Ansatzes. Mitunter wird die Frage aufgeworfen, ob die Zuweisung von Wahrscheinlichkeiten zu stark subjektiven Schätzungen eine höhere Präzision vermuten lässt, als sie tatsächlich existiert. Die richtige Anwendung des traditionellen Ansatzes (wie in Paragraph A6 beschrieben) erfordert hingegen dieselben Schätzungen und dieselbe Subjektivität ohne die rechnerische Transparenz des „erwarteten Zahlungsstrom “-Ansatzes zu liefern.
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AAAAD-01161