Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert
Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Geschäfts- oder Firmenwert
Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
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Die Anwendung der Vorschriften in Paragraph 80 führt dazu, dass der Geschäfts- oder Firmenwert auf einer Ebene auf Wertminderung überprüft wird, die die Art und Weise der Führung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens widerspiegelt, mit der der Geschäfts- oder Firmenwert natürlich verbunden wäre. Die Entwicklung zusätzlicher Berichtssysteme ist daher in der Regel nicht erforderlich.
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AAAAD-01161