IAS 36 76

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert

Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

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Der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

(a)

enthält den Buchwert nur solcher Vermögenswerte, die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einzeln zugeordnet oder auf einer angemessenen und stetigen Basis zugeordnet werden können und die künftige Mittelzuflüsse erzeugen werden, die bei der Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendet wurden, und

(b)

enthält nicht den Buchwert einer angesetzten Schuld, es sei denn, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht ohne die Berücksichtigung dieser Schuld bestimmt werden kann.

Das liegt daran, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Ausschluss der Zahlungsströme bestimmt werden, die sich auf die Vermögenswerte beziehen, die nicht Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind und unter Ausschluss der bereits angesetzten Schulden (siehe Paragraphen 28 und 43).

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AAAAD-01161