Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert
Erzielbarer Betrag und Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
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Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Für den Zweck der Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist jeder Verweis in den Paragraphen 19–57 auf „einen Vermögenswert “ als Verweis auf „eine zahlungsmittelgenerierende Einheit“ zu verstehen.
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AAAAD-01161