IAS 36 53

Ermittlung des erzielbaren Betrags

Nutzungswert

Zusammensetzung der Schätzungen der künftigen Zahlungsströme

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Die Schätzung der Netto-Zahlungsströme, die für den Abgang eines Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer eingehen (oder gezahlt werden), ist in einer ähnlichen Weise wie beim beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten eines Vermögenswerts zu bestimmen, außer dass bei der Schätzung dieser Netto-Zahlungsströme

(a)

ein Unternehmen die Preise verwendet, die zum Zeitpunkt der Schätzung für ähnliche Vermögenswerte gelten, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben und die unter Bedingungen betrieben wurden, die mit den Bedingungen vergleichbar sind, unter denen der Vermögenswert genutzt werden soll,

(b)

das Unternehmen diese Preise im Hinblick auf die Auswirkungen künftiger Preiserhöhungen aufgrund der allgemeinen Inflation und spezieller künftiger Preissteigerungen/-senkungen anpasst. Wenn die Schätzungen der künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts und des Abzinsungssatzes die Wirkung der allgemeinen Inflation indes nicht einbeziehen, dann berücksichtigt das Unternehmen diese Wirkung auch nicht bei der Schätzung der Netto-Zahlungsströme des Abgangs.

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AAAAD-01161