Ermittlung des erzielbaren Betrags
Nutzungswert
Zusammensetzung der Schätzungen der künftigen Zahlungsströme
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Künftige Zahlungsströme sind für einen Vermögenswert in seinem gegenwärtigen Zustand zu schätzen. Schätzungen der künftigen Zahlungsströme dürfen nicht die geschätzten künftigen Mittelzu- und -abflüsse umfassen, deren Entstehung erwartet wird aufgrund
einer künftigen Restrukturierung, zu der ein Unternehmen noch nicht verpflichtet ist, oder
einer Verbesserung oder Erhöhung der Ertragskraft des Vermögenswerts.
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AAAAD-01161