IAS 36 140E
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
140E
Durch die Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im April 2009, wurde Paragraph 80(b) geändert. Diese Änderung ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben.
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AAAAD-01161