Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
140D
Durch Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen (Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27), veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph 12(h) eingefügt. Diese Änderung ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die damit verbundenen Änderungen in den Paragraphen 4 und 38A von IAS 27 auf eine frühere Periode an, so ist gleichzeitig die Änderung des Paragraphen 12(h) anzuwenden.
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AAAAD-01161