IAS 36 140C

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

140C

Durch die Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph 134(e) geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben.

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AAAAD-01161