Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Ein Unternehmen hat diesen Standard anzuwenden:
auf einen Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte, die bei Unternehmenszusammenschlüssen, für die das Datum des Vertragsabschlusses am oder nach dem 31. März 2004 liegt, erworben worden sind, und
prospektiv auf alle anderen Vermögenswerte ab Beginn des ersten Geschäftsjahrs, das am oder nach dem 31. März 2004 beginnt.
Fundstelle(n):
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AAAAD-01161