IAS 36 139

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

139

Ein Unternehmen hat diesen Standard anzuwenden:

(a)

auf einen Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte, die bei Unternehmenszusammenschlüssen, für die das Datum des Vertragsabschlusses am oder nach dem 31. März 2004 liegt, erworben worden sind, und

(b)

prospektiv auf alle anderen Vermögenswerte ab Beginn des ersten Geschäftsjahrs, das am oder nach dem 31. März 2004 beginnt.

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AAAAD-01161