IAS 36 133

Angaben

133

Wenn gemäß Paragraph 84 ein Teil eines Geschäfts- oder Firmenwerts, der während der Periode bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, zum Abschlussstichtag keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von Einheiten) zugeordnet worden ist, müssen der Betrag des nicht zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts sowie die Gründe, warum dieser Betrag nicht zugeordnet worden ist, angegeben werden.

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AAAAD-01161