IAS 36 108
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert
Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit
108
Nach Anwendung der Vorschriften der Paragraphen 104 und 105 ist eine Schuld für jeden verbleibenden Restbetrag eines Wertminderungsaufwands einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur dann anzusetzen, wenn dies von einem anderen IFRS verlangt wird.
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AAAAD-01161