IAS 36 108

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Geschäfts- oder Firmenwert

Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit

108

Nach Anwendung der Vorschriften der Paragraphen 104 und 105 ist eine Schuld für jeden verbleibenden Restbetrag eines Wertminderungsaufwands einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur dann anzusetzen, wenn dies von einem anderen IFRS verlangt wird.

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AAAAD-01161