IAS 26 35

Alle Pläne

Angaben

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Falls zutreffend, beinhalten Abschlüsse, die von Altersversorgungsplänen erstellt werden, Folgendes:

(a)

eine Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, mit Angabe:

(i)

der in geeigneter Weise aufgegliederten Vermögenswerte zum Ende der Periode,

(ii)

der Grundlage der Bewertung der Vermögenswerte,

(iii)

der Einzelheiten zu jeder einzelnen Kapitalanlage, die entweder 5 % des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens oder 5 % einer Wertpapiergattung oder -art übersteigt,

(iv)

der Einzelheiten jeder Beteiligung am Arbeitgeber und

(v)

anderer Verbindlichkeiten als dem versicherungsmathematischen Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen,

(b)

eine Bewegungsbilanz des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, die die folgenden Posten aufzeigt:

(i)

Arbeitgeberbeiträge,

(ii)

Arbeitnehmerbeiträge,

(iii)

Anlageerträge wie Zinsen und Dividenden,

(iv)

sonstige Erträge,

(v)

gezahlte oder zu zahlende Leistungen (beispielsweise aufgegliedert nach Leistungen für Alterspensionen, Todes- und Erwerbsunfähigkeitsfälle sowie einmalige Zahlungen),

(vi)

Verwaltungsaufwand,

(vii)

andere Aufwendungen,

(viii)

Ertragsteuern,

(ix)

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen und Wertänderungen der Kapitalanlagen und

(x)

Vermögensübertragungen von und an andere/n Pläne/n,

(c)

eine Beschreibung der Grundsätze der Fondsfinanzierung,

(d)

bei leistungsorientierten Plänen der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen (eventuell unterschieden nach unverfallbaren und verfallbaren Ansprüchen) auf der Grundlage der gemäß diesem Plan zugesagten Versorgungsleistungen und der bereits geleisteten Dienstzeit sowie unter Berücksichtigung der gegenwärtigen oder der erwarteten künftigen Gehaltsniveaus; diese Angaben können in einem beigefügten versicherungsmathematischen Gutachten enthalten sein, das in Verbindung mit dem zugehörigen Abschluss zu lesen ist, und

(e)

bei leistungsorientierten Plänen eine Beschreibung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen und der zur Berechnung des versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten Versorgungsleistungen verwendeten Methode.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-50184