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Angaben
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Im Abschluss eines leistungs- oder beitragsorientierten Altersversorgungsplans sind ergänzend folgende Angaben zu machen:
eine Bewegungsbilanz des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens;
wesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden und
eine Beschreibung des Plans und der Auswirkung aller Änderungen im Plan während der Periode.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAD-19423
1Anm. d. Red.: Paragraph 34 i. d. F. der VO v. 2.3.2022 (ABl Nr. L 68 S. 1). mit Wirkung v. 23.3.2022. Zur Anwendung siehe Paragraph 38.