Leistungsorientierte Pläne
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Der Abschluss eines leistungsorientierten Plans hat zu enthalten entweder
eine Aufstellung, aus der Folgendes zu ersehen ist:
das für Leistungen zur Verfügung stehende Nettovermögen,
der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen, wobei zwischen unverfallbaren und verfallbaren Ansprüchen unterschieden wird, und
eine sich ergebende Vermögensüber- oder -unterdeckung, oder
eine Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, einschließlich entweder
einer Angabe, die den versicherungsmathematischen Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen, unterschieden nach unverfallbaren und verfallbaren Ansprüchen, offen legt, oder
eines Verweises auf diese Information in einem beigefügten Gutachten eines Versicherungsmathematikers.
Falls zum Abschlussstichtag keine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt ist, ist die aktuellste Bewertung als Grundlage heranzuziehen und ist der Bewertungsstichtag anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-50184