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Abgabenordnung | Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null
Ein Steueranspruch ist nach dem NWB QAAAC-18579 auch dann gemäß § 233a AO zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt. Das Finanzgericht ist davon ausgegangen, dass § 233a Abs. 2a und Abs. 7 AO im Streitfall nicht eingriffen. Der Senat hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes diese Sicht für nicht zweifelsfrei verfehlt erachtet ( NWB SAAAB-75582). Bei abschließender Prüfung der Rechtslage vermag er ihr jedoch nicht zu folgen: Nach § 233a Abs. 7 Satz 2 AO sind, wenn einem sich zunächst ergebenden Teil-Unterschiedsbetrag später ein gegenläufiger anderer Teil-Unterschiedsbetrag nachfolgt, beide Beträge für Zwecke der Zinsberechnung getrennt voneinander zu betrachten. Dass d...