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Einkommensteuer | Reihenfolgenproblem bei Abziehbarkeit von Teilwertabschreibungen
Nach § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG greift für Körperschaften als Anteilseigner die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 3 KStG insoweit nicht, als der Anteil in früheren Jahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. Eine entsprechende Regelung enthält § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a Satz 2 EStG für im Betriebsvermögen gehaltene Anteile von natürlichen Personen. Ein Reihenfolgenproblem ergibt sich, wenn eine Teilwertabschreibung steuerlich abziehbar und eine Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG in voller Höhe bzw. nach § 3c Abs. 2 EStG zur Hälfte nicht abziehbar war. Nach Verwaltungsauffassung ist in diesen Fällen die Gewinnerhöhung in voller Höhe steuerpflichtig, bis die steuerwirksame Teilwertabschreibung vollständig rückgängig gemacht worden ist. D. h. die Gewinnerhöhung ist nicht vorrangig mit ei...