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Nachweis der Zahlungsunfähigkeit durch Finanzstatus und Finanzplanung
Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise zur Feststellung insolvenzrechtlicher Illiquidität
Der BGH hat mit seinem Urteil vom präzisiert, wann eine sog. Zahlungsstockung vorliegt, die noch nicht zur Insolvenz führt, und wann von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist. Können Unternehmen ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so bleiben ihnen nur drei Wochen Zeit, sich neue Geldmittel zu beschaffen; ansonsten ist eine Insolvenz die Folge. Zur Vermeidung zivil- und strafrechtlicher Folgen müssen Geschäftsführer krisengeschüttelter Unternehmen regelmäßig das etwaige Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes prüfen. Der folgende Beitrag verdeutlicht, warum der Finanzplan diesbezüglich das zentrale Rechenwerk darstellt und was dabei zu beachten ist.
I. Einführung
Mit hat der Bundesgerichtshof präzisiert, unter welchen Voraussetzungen der Insolvenzgrund „Zahlungsunfähigkeit” vorliegt. Die Entscheidung befasst sich einerseits mit der Abgrenzung der Illiquidität von einer bloßen rechtlich unerheblichen Zahlungsstockung; andererseits konkretisiert der BGH, wann geringfügige, insolvenzrechtlich ebenfalls unbeachtliche Liquiditätslücken vorliegen. Eine Zahlungsstockung als kurzfr...