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Going concern und Überschuldungsstatus
Die Fortführungsprognose im Jahresabschluss
++ Kernaussagen ++Die Frage der Gültigkeit der Going concern-Annahme im handelsrechtlichen Jahresabschluss ist eng verbunden mit einer Insolvenzprognose. Zur Prüfung der von der bilanziellen Überschuldung abzugrenzenden insolvenzrechtlich beachtlichen Vermögensinsuffizienz bedarf es der Aufstellung einer Sonderbilanz, dem sog. Überschuldungsstatus.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Einführung | • Überschuldung bei negativem
ReinvermögenInstrumente der
Überschuldungsprüfung• Fortbestehensprognose
als Zahlungsfähigkeitsprognose• Erstellung des
Überschuldungsstatus | |||
II. | Going concern als Fundamentalprämisse der
Rechnungslegung | IV. | |||
III. | Insolvenzrechtliche Überschuldung als
Vermögensinsuffizienz | ||||
• | Abgrenzung von der bilanziellen
Überschuldung | ||||
• | Fortbestehensprognose | V. | Fazit |
I. Einführung
Nach § 268 Abs. 3 HGB ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss auf der Aktivseite ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” als letzter Posten der Bilanz auszuweisen, wenn das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft durch Verluste aufgezehrt ist und sich dadurch ein Überschuss der Passiva über die Aktiva ergibt. Die bilanzielle (auch: buchmäßige) Überschuldung wirkt sich a...