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OLG Düsseldorf 09.03.2006 I-10 U 130/05, NWB 42/2006 S. 344

Mietrecht | Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Umsatzsteueroption

Hat der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, kann der Mieter gemäß § 14 Abs. 1 UStG die Erteilung einer Rechnung mit offenem Steuerausweis verlangen. Solange der Vermieter diesen Anspruch nicht erfüllt – eine bloße Mahnung stellt noch keine Rechnung dar (vgl. Abschn. 183 Abs. 1 Satz 4 UStR) –, besteht ein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 273 BGB, das sich grundsätzlich auf den gesamten Mietzins- bzw. Zahlungsanspruch erstreckt. Das Zurückbehaltungsrecht ist aber auf den auf die Grundmiete entfallenden Umsatzsteueranteil beschränkt, wenn der Mieter seit Mietbeginn überhaupt keine Zahlungen geleistet hat ( I-10 U 130/05).

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