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Wertpapierrecht | Auftragsbedingungen für im Direktvertrieb zu erwerbende Bundesobligationen
Das BMF hat eine Neufassung der Auftragsbedingungen für im Direktvertrieb bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH zu erwerbenden Bundesobligationen v. im BAnz Nr. 150 v. S. 5303 bekannt gemacht, die am in Kraft getreten sind. Betroffen sind die Bedingungen für Kreditinstitute für den Verkauf von Bundesschatzbriefen und den Verkauf von Finanzierungsschätzen, die Emissionsbedingungen für Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie für Finanzierungsschätze des Bundes.