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Bilanzierung | Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen
Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. - S 2137 - 5 St32/St33 NWB WAAAB-92971 sind Baukostenzuschüsse, die vor Inkrafttreten des EnWG v. (BGBl 1998 I S. 370) von Energieversorgungsunternehmen mit Tarifabnehmern und Sonderabnehmern mit über 20-jährigen Verträgen vereinbart worden sind, auf 20 Jahre zu verteilen. Es bestehen auch bei einer mit Sonderabnehmern vereinbarten Vertragslaufzeit von unter 20 Jahren keine Bedenken, den passiven Rechnungsabgrenzungsposten über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren verteilt aufzulösen. Verfügt der Zuschussempfänger (Versorgungsunternehmen) nicht über das zivilrechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentum an den Versorgungsanlagen (Leitungsnetz bzw. Hausanschlüsse), sind die vereinnahmten Baukostenzuschüsse bzw. Zuschüsse für Hausanschlusskosten passiv abzugrenzen und über...