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Mietrecht | Deklaratorisches Schuldanerkenntnis zur Übernahme der Schönheitsreparaturen
Teilt der Mieter dem Vermieter nach Aufforderung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit, dass er um Fristverlängerung zur Durchführung der nach dem Aufforderungsschreiben erforderlichen Arbeiten bitte, kann hierin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gesehen werden. Folge ist der Ausschluss des Erklärenden mit allen Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur (etwa Nichtigkeit der Vertragsklausel wegen eines starren Fristenplans), die er bei Abgabe des Anerkenntnisses hatte oder mit denen er wenigstens rechnen musste (, WM 2006 S. 436).