Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuereinbehaltung bei verbilligtem Wareneinkauf im Konzern
Eine Konzerntochtergesellschaft ist nach der bis einschließlich 2003 geltenden Gesetzeslage nicht verpflichtet, für den verbilligten Wareneinkauf ihrer Arbeitnehmer in einem von einer Schwestergesellschaft betriebenen Belegschafts-Verkaufsladen Lohnsteuer einzubehalten (Bezug: § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG 1990).
Praxishinweise: Die Vorteilsgewährung durch die Schwestergesellschaft stellte zwar beim Arbeitnehmer Arbeitslohn dar, doch ist die Schwestergesellschaft nicht im Auftrag des Arbeitgebers tätig geworden, weshalb insoweit nicht von einer nicht vorschriftsmäßigen Einbehaltung der Lohnsteuer gesprochen werden kann. Mit der ab 2004 geltenden Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG besteht nun die Pflicht, bei Arbeitnehmern konzernangehöriger Gesellschaften für Drittlöhne (Rabatte) die Lohnsteuer einzubehalten.