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Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuerabzug bei der Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen durch Muttergesellschaft
Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin (Bezug: § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.).
Praxishinweise: Im Streitfall war zu entscheiden, ob die inländische Tochtergesellschaft zum Lohnsteuerabzug für von der (ausländischen) Muttergesellschaft erbrachte Leistungen verpflichtet war. Der BFH verneinte eine Pflicht zum Einbehalten, da die Muttergesellschaft eine eigene rechtliche Verpflichtung erfüllt hatte und nicht als Kasse oder im Auftrag der Tochtergesellschaft gehandelt hatte. Es lag also kein Arbeitslohn vor, der vom (inländischen) Arbeitgeber gezahlt wurde.