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FG Schleswig-Holstein 03.03.2005 3 K 348/03, BBK 13/2006 S. 4606

Keine Ausübung des Wahlrechts zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durch Irrtum

Durch die irrtümliche Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird nicht das Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung ausgeübt. Eine wirksame Ausübung des Wahlrechts kann nur durch schlüssiges Handeln wie die Aufzeichnung von Betriebseinnahmen und -ausgaben oder durch ausdrückliche Erklärung erfolgen. Unterlässt ein Stpfl. dies, kann das Finanzamt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG unterstellen.

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