Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 17.11.2005 III R 53/04, BBK 13/2006 S. 4605

Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung gebrauchter Teile

Ein unter Verwendung von gebrauchten Teilen hergestelltes Wirtschaftsgut ist nur dann neu i. S. des § 2 Abs. 1 InvZulG, wenn

  • der Wert der gebrauchten Teile 10 % des Wertes des hergestellten Wirtschaftsguts überschreitet und

  • der InvZul-Anspruchsberechtigte unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut herstellt.

Hierfür spricht das Verhältnis der Kosten für die gebrauchten Teile (im Streitfall: 400.000 DM) zu den Gesamtkosten des Wirtschaftsguts (im Streitfall: 1 Mio DM). Die gebrauchten Teile sind somit erst aufgrund weiterer erheblicher Kosten infolge umfangreicher Veränderungen und Erweiterungen nutzbar. Bei der neuen Idee muss es sich weder um eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes noch um eine weltweit neue Idee handeln. Es genügt, dass auf der Grundlage eines ber...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen