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Sozialrecht | Zulässigkeit von „Hausbesuchen” durch Sozialleistungsträger
Existenz sichernde Sozialleistungen dürfen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen verweigert werden. Ein Hausbesuch bei einem Sozialleistungsempfänger durch Mitarbeiter eines Trägers der Grundsicherung zwecks näherer Aufklärung des Sachverhalts ist ohne die – zurzeit in den SGB II und SGB XII fehlende – formelle Grundlage nur dann rechtens, wenn die Behörde den Zweck des Hausbesuchs eindeutig festlegt und der Besuch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Es bedarf der Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls, ob andere mildere Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zur Verfügung stehen ( und L 7 AS 13/06).