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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 212/02 EFG 2006 S. 859 Nr. 12

Gesetze: AO § 129 S. 1, EStG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Vergessene Gebäudeabschreibung als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige beim Ausfüllen der Anlage V für eine vermietete Wohnung anders als in den Vorjahren die Angaben zur Gebäudeabschreibung vergessen und hat das FA diesen Fehler übersehen und folglich keine Gebäudeabschreibung berücksichtigt, so liegt eine zur Korrektur des bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheids berechtigende offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 129 AO vor.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 859 Nr. 12
INF 2006 S. 361 Nr. 10
KÖSDI 2006 S. 15196 Nr. 8
EAAAB-81925

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.2006 - 1 K 212/02

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